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Ein Service von MCW - Medical Computer Ware

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Befundkartei, Befundübermittlung, Notfallhandy und Telecoaching

AUFTRAGNEHMER: MCW Handelsgesellschaft m.b.H., FN 55115b, Breuninggasse 6, 1230 Wien
Ich bestelle hiermit folgende/s Produkt/e:

BEFUNDKARTEI (meine privaten Gesundheitsdaten)
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und Speicherung meiner medizinischen Daten und Befunde, welche von jenen medizinischen Einrichtungen wie Labors, Krankenhäusern, Ärzten etc., die sich am Projekt "persönliche Befunddatenbank" (meine privaten Gesundheitsdaten)beteiligen, elektronisch versendet werden. Die Speicherung der Daten und Befunde erfolgt in verschlüsselter Form. Auf die gespeicherten Daten und Befunde habe nur ich Zugriff, ich kann jedoch durch Bekanntgabe von Zugriffscodes Ärzten beschränkte Einsicht gewähren. Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass der Auftragnehmer meine medizinischen Befunde und Daten sammelt, speichert, und unter den mir übermittelten geheimen Zugriffscodes zum Abruf im Internet bereithält, sowie das Bestehen meiner Befunddatenbank in einem zentralen Verzeichnis registriert. Ich bevollmächtige den Auftragnehmer zur Einholung der ab der Registrierung neu erstellten Befunde und medizinischen Daten. Außerdem habe ich die Möglichkeit, selbst Befunde oder ältere medizinische Dokumente in der Befundkartei abzulegen diese Befunde werden jedoch mit dem Vermerk Patienteneingabe gekennzeichnet. Ich habe jedoch jederzeit die Möglichkeit, die von mir erfassten Befunde oder medizinischen Dokumente einem Arzt, der Vertragspartner von MCW ist, zu zeigen und die Richtigkeit online bestätigen zu lassen. Dann wird dieser Befund als vom Arzt kontrolliert gekennzeichnet. Der Patient/Auftraggeber hat die Möglichkeit, die "Gratis BEFUNDKARTEI" zu wählen, wenn er damit einverstanden ist, dass auf seiner -persönlichen Befunddatenbank und auf dem Gesundheitsportal-Befundkarte Werbung platziert wird. Die Befundkartei ist standardisier mit einem Speicherplatz von 10 MB ausgestattet, das entspricht ca. 100 schriftlichen Befunden. Sollte ich mehr Speicherkapazität benötigen, kann ich einen größeren Speicher online nachbestellen (siehe Preisliste).

I. LEISTUNGSBESCHREIBUNG BEFUNDKARTEI, BEFUNDÜBERMITTLUNG, NOTFALLHANDY und TELECOACHING (meine privaten Gesundheitsdaten)

I.1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
Die Befundkartei (meine privaten Gesundheitsdaten) ist ein Dienstleistungsprodukt von MCW. MCW holt mit Einwilligung des Kunden medizinische Daten und Befunde ein, sammelt sie, speichert sie und stellt sie dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Befunde sind von Einrichtungen wie Labors, Krankenhäusern, Ärzten etc., die sich am Projekt beteiligen, erstellt worden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Befundkartei mit selbst abgelegten Befunden zu ergänzen. Diese Befunde sind jedoch mit dem Vermerk -Patienteneingabe gekennzeichnet. Der Kunde als Zugriffsberechtigter kann über eine Datenübertragungsleitung via Internet eine Kommunikation zur Datensammelstelle aufbauen und nach elektronischer Autorisierung eigenverantwortlich seine persönliche Befunddatenbank einsehen und administrieren. Der Kunde entscheidet selbst, ob, wem und in welchem Umfang er Einsicht in die Befunddatenbank gewährt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nur medizinische Daten und Befunde von solchen Institutionen (Ärzte, Krankenhäuser, Labors) einbezogen werden können, die mit MCW direkt oder indirekt in Vertragsbeziehung stehen.

I.2. ABWICKLUNG
Nach erfolgter Beauftragung von MCW mit der Datensammlung erhält der Kunde per Post die Befundkarte mit aufgedrucktem Benutzercode und per getrenntem Einschreiben an die bekannt gegebene Adresse seinen Zugriffscode (Passwort und PIN). Hat er bereits eine noch nicht freigeschaltene Befundkarte, kann er sich online registrieren lassen und sein persönliches Passwort selbst wählen. In diesem Fall hat der Auftraggeber zwar die Möglichkeit, Befunde selbst in die Befundkartei abzulegen, aber noch nicht automatisiert befüllen zu lassen. Für die automatisierte Befüllung ist die schriftliche Legitimation durch eine Kopie eines Ausweises und der e-card mit Sozialversicherungsnummer und ein unterschriebenes Bestellformular Voraussetzung. Diese Legitimation muss per Post oder Fax bei MCW, Breuninggasse 6, 1230 Wien einlangen. Wenn das geschehen ist, wird die automatisierte Befüllung aktiviert. Das ist für den Auftraggeber mit dem Vermerk automatisierte Befüllung aktiviert gekennzeichnet. Sollte dieser Vermerk nicht aufscheinen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns schriftlich darüber zu informieren. Wenn jemand keine Sozialversicherungsnummer hat, ist eine automatisierte Befüllung nicht möglich. Die Legitimierung durch Benutzercode und Zugriffscodes (Passwort und/oder PIN) ist notwendig, damit der Kunde seine Daten und Informationen einsehen und administrieren kann. Bei sämtlichen Eintragungen des Kunden wird dessen Berechtigung anhand der angeführten Identifikationsmerkmale geprüft. Dispositionen kann ein Kunde grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage in der Woche vornehmen. Da fallweise Wartungs- und Servicearbeiten an den Rechnern von MCW vorzunehmen sind, kann in diesem Zeitraum die persönliche Befunddatenbank zeitweilig nicht zur Verfügung stehen. Jeder Zugriff auf das Portal der persönlichen Befunddatenbank wird mitgeloggt. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser über jeden Datenzugriff ein automatisch erstelltes E-Mail als Login Benachrichtigung. Es bleibt den Auftraggeber überlassen ob er dritten Personen durch Bekanntgabe seines Benutzercodes und Zugriffcodes den Zugriff auf seine Befundkartei ermöglicht.

I.3. DATENAUSFOLGUNG
Mit der Kündigung nach Punkt V.8. hat der Kunde Anspruch auf die kostenpflichtige Dienstleistung von MCW zur Überspielung der medizinischen Dokumente auf einen Datenträger. Diesen Datenträger erhält der Kunde per Post (Einschreiben). Zeitpunkt für die Datenausspielung ist der Tag des letztmöglichen Kundenzugriffs auf den Account. MCW verpflichtet sich, binnen Wochenfrist danach alle medizinischen Dokumente aus der Befunddatenbank zu löschen. Bei einer Kündigung bzw. fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch MCW werden die gesammelten Daten automatisch und kostenfrei dem Kunden zur Verfügung gestellt. Aus Sicherheitsgründen ist der Auftraggeber verpflichtet seine Originalbefunde und sonstige medizinische Dokumente, die eingespeichert werden aufzubewahren.

II. BEFUNDÜBERMITTLUNG
II.1. MCW bietet seinen Kunden künftighin auch die Möglichkeiten, einem Arzt, der nicht Befundkarteivertragspartner ist, einen, mehrere oder alle seine medizinische Befunde und Dokumente in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

Dazu ist es aber notwendig, dass der MCW-Kunde vorab die Zustimmung des betroffenen Arztes, dem er die Befunde/Dokumente übermitteln will, einholt bzw. sicher stellt.

II.2. MCW übernimmt keinerlei Haftung für eine allenfalls unvollkommene oder fehlerhafte Übermittlung der Daten durch technische Gebrechen, Störungen im Internet, Software und Übertragungsfehler und ähnliches. Die Endkontrolle für die richtige und vollständige Übermittlung der vom MCW-Kunden übermittelten Daten obliegt diesem.

II.3 MCW übernimmt in keinem Fall eine Haftung hinsichtlich medizinischer Belange. Das von MCW angebotene System dient lediglich zur besseren, schnelleren und direkteren Kommunikation zwischen dem MCW-Kunden/Patienten und Ärzten/Krankenhäusern.

III. NOTFALLHANDY
III.1. MCW-Kunden, die über ein Notfallhandy verfügen und an der Befundkartei von MCW teilnehmen, haben die Möglichkeit, in der Befundkartei Telefonnummern von Personen und Institutionen zu speichern und diese bei Drücken des Notfallknopfes am Notfallhandy über einen Notfall zu informieren mit Angabe des Standortes und mit der Übertragung ihrer Notfalldaten. Außerdem eröffnet dieses System auch die Möglichkeit, dem Inhaber der Notfalltelefonnummer eine Zugriffsmöglichkeit auf die betreffende Befundkartei des Kunden zu eröffnen.

III.2. MCW übernimmt aber keine Haftung und keine Garantie dafür, dass die eingetragenen Notfallnummern auch im Falle eines Notrufes erreichbar sind bzw. den Notfall annehmen und bearbeiten. Außerdem übernimmt MCW keine Haftung für allfällige technische Störungen des Netzes oder der Telefonhardware.

III.3. Hingewiesen wird darauf, dass Inhaber von Notfallhandys nur solche Telefonnummern von Personen und Institutionen eintragen dürfen, von denen sie vorab die Zustimmung dazu erhalten haben und auch nur so lange, als diese Zustimmung aufrecht erteilt ist.

IV. TELECOACHING
IV.1. Bei Inanspruchnahme des sogenannten - Telecoaching-Dienstes von MCW haben die Anwender die Möglichkeit, mit Hilfe von medizinischen Messgeräten Daten direkt an einen Arzt oder Krankenhaus zu übermitteln, wie z.B. Blutdruckwerte, Laborwerte, EKG-Werte etc..

MCW übernimmt keine Haftung für die korrekte und vollständige Übermittlung der Daten. Die Endkontrolle darüber, ob die Daten an den Empfänger vollständig und richtig übermittelt wurden, obliegt dem jeweiligen MCW-Kunden/Patienten.

Bezüglich der Befundübermittlung gemäß Pkt.II., der Handhabung des Notfallhandy gemäß Pkt. III. und des Telecoachings gemäß Pkt. IV. dieser AGB gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MCW-Handelsgesellschaft m.b.H..

V. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

V.1. VERTRAGSSCHLUSS Wenn die Bestellung per Post oder online an MCW übermittelt wurde und MCW eine Rechnung ausgestellt hat, gilt das als Auftragsbestätigung und Annahme der Bestellung. Bei der Bestellung per Post wird die Befundkarte samt Zugangscode ebenfalls per Post übermittelt eine Freischaltung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Bei der Online-Bestellung hingegen wird der Auftraggeber sofort freigeschaltet, weil er die Zahlung bereits online getätigt hat.

V.2. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG NACH DSG Mit Unterfertigung des Bestellformulars oder einer Zustimmungserklärung online erklärt sich der Kunde einverstanden, dass MCW die in der Bestellung angeführten Daten automationsunterstützt verarbeitet, insbesondere speichert, mit anderen Daten verknüpft, evident hält und einen für den Kunden zur Eingabe und Abfrage dieser Daten erforderlichen Account einrichtet.

V.3. SORGFALT Da die angebotenen Leistungen über das Kommunikationsmedium Internet abgewickelt werden und das Internet ein grundsätzlich offenes, allgemein zugängliches Medium ist, ist zur Vermeidung von Schäden bei Dispositionen mit einer größeren Sorgfalt vorzugehen. Im Hinblick auf diese gebotene Sorgfalt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Verwendung jeglicher Code-oder Schlüsselworte. Bei Nutzung der Leistungen über WAP hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Gerät die Verschlüsselungsoption (WTLS) eingeschaltet ist, da es sonst zu einer Datenübermittlung über eine nicht gesicherte Leitung kommt.

V.4. SPERREN Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Account während der Geschäftszeiten per Telefon sperren zu lassen oder selbst online, direkt in seinem Account, die Sperrung durchzuführen. Eine solche Sperrung wird unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden nach Einlangen der Meldung des Kunden wirksam. MCW ist nicht verpflichtet, die telefonische Sperrung zu behandeln, wenn der Anrufer seine Berechtigung nicht durch Angaben zu seiner Person glaubhaft machen kann. In diesem Fall hat der Kunde seinen Sperrantrag unverzüglich schriftlich zu bestätigen und an MCW zu übermitteln. Nach erfolgter Sperrung hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen einem neuen Authentifizierungspaket oder der Löschung seiner medizinischen Daten zu wählen. Die Wahl auf Löschung der medizinischen Daten entspricht einer Kündigung von Seiten des Kunden (gem. Punkt V.8.).

V.5. KOSTENBEITRAG Der Kostenbeitrag schließt alle angeführten Dienstleistungen (Datensammlung und Dateneinsicht) von MCW ein, jedoch nicht Honorare von Ärzten und anderen Dienstleistern, die insbesondere bei der manuellen Eingabe von medizinischen Daten und Befunden entstehen können.

V.6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Jahresgebühr ist immer im Voraus für das Folgejahr zu begleichen, ohne Abzüge von Boni und Skonti. Stichtag für den Vertragsbeginn und damit auch für die Jahresgebühr ist der nächste Monatserste, folgend auf das Datum des Bestellformulars. Die Rechnung erhält der Kunde jeweils im Monat der Bestellung mit einem Zahlungsziel von 14 Werktagen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist MCW nach einmaliger Mahnung unter Androhung der Vertragskündigung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.

V.7. INDEXIERUNG Es wird die Wertbeständigkeit des Jahresbeitrages vereinbart. Die vereinbarten Entgelte werden zum Erhalt des inneren Wertes nach dem von der Statistik Austria herausgegebenen Index der Verbraucherpreise 2000 wertgesichert. Das vereinbarte Entgelt wird jährlich mit Jänner an die seit der letzten Erhöhung eingetretene Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.

V.8. KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG Der zwischen dem Kunden und MCW vereinbarte Vertrag zur Speicherung und Evidenthaltung der übermittelten Daten wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, jedoch haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, zu jedem Letzten des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis zu lösen. Erfolgt eine Kündigung von Seiten des Kunden, so hat dieser mit der Kündigung die Möglichkeit, einen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem die medizinischen Dokumente einseh- und administrierbar sind, längstens jedoch bis zum Kündigungstermin. Für Kündigungen während des laufenden Vertragsjahres erfolgt keine Rückvergütung des vom Kunden bezahlten Entgeltes. Mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. mit dem Tag der fristlosen Auflösung des Vertrages bzw. beim Ableben des Auftraggebers hat MCW das Recht die gespeicherten Daten zu löschen.

V.9. DATENSCHUTZ MCW verpflichtet sich, sämtliche im Auftrag des Kunden gesammelten Daten ausschließlich dem Auftraggeber zur Einsicht zu überlassen und sämtliche gem.§ 14 DSG 2000 erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen und insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses auf ihre Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Subunternehmer zu übertragen. Darüber hinaus werden Datenschutzauskünfte nur gemäß § 26 DSG 2000 erteilt. Ein diesbezüglicher Antrag muss per Brief oder Fax gestellt werden, die Auskunft wird dem Empfänger nur per Einschreiben zugestellt. Für jede andere Übermittlung muss vom Kunden eine schriftliche Erklärung zur Haftungsübernahme vorgelegt werden. Die von MCW für Datenschutzauskünfte in Rechnung gestellten Kosten sind im aktuellen Tarifblatt festgehalten. Zum Zweck des Datenschutzes ist MCW berechtigt, die Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen von Zeit zu Zeit zu ändern, um das Maß an Sicherheit anzupassen. Der Kunde ist verpflichtet, den Datenschutzhinweisen direkt im Portal unbedingt Folge zu leisten. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er per E-Mail/Online alle Informationen über das Dienstleistungsprodukt erhält. Der Kunde stimmt weiters zu, dass er Informationen über MCW, insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsprodukt, per E-Mail erhält. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung schriftlich zu widerrufen, verpflichtet sich für diesen Fall jedoch zur Bekanntgabe einer anderen Kommunikationsmöglichkeit.

V.10. HAFTUNG MCW übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gespeicherten medizinischen Daten, Befunde und Notfalldaten. Insbesondere trägt der Kunde alle Folgen und Nachteile, die aus der Missachtung der ihm aus diesen Bedingungen treffenden Sorgfaltspflichten entstehen. MCW haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z.B. Systemausfälle, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Softwareschäden, Internetausfall, mangelnde Internetverfügbarkeit oder ähnliche Gebrechen. MCW haftet auch nicht für den Fall, dass ein Zugriff auf Notfall- oder Befunddaten aufgrund mangelnder Unterstützung der eingesetzten Sicherheitstechnologien oder mangelnder technischer Kompatibilität durch das abfragende Endgerät (Mobiltelefon, Computer etc.) nicht möglich ist. MCW haftet nur dafür, dass die vom Kunden aufgenommenen Daten richtig in das Register übergeführt werden. Der Kunde muss kontrollieren, ob die Daten auch abrufbar sind, d.h. richtig übertragen wurden. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst eingegebenen medizinischen Daten/Befunde und persönlichen Daten. Für technisch bedingte Qualitätsverluste bei der Bildübermittlung z.B. Röntgenbilder, CT, MR, Ultraschall usw.. übernimmt MCW keine Haftung.
Die Endkontrolle der Richtigkeit der gespeicherten Daten obliegt dem Patienten nach Erhalt der Befundkarte. Reklamationen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Befundkarte direkt bei MCW schriftlich einzubringen.

V.11. ÄNDERUNGEN DER AGB Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Post) mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich, dass er mit der Übermittlung von Informationen durch MCW an ihn per Post oder per E-Mail einverstanden ist, sofern ein E-Mail Anschluss vorhanden ist. Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht mehr über einen E-Mail Anschluss verfügen, ist dies unverzüglich mitzuteilen und erhält der Kunde Verständigungen und Informationen von MCW in weiterer Folge auf schriftlichem Wege per Post. Desgleichen hat der Kunde das Recht, seinerseits Verständigungen an MCW per E-Mail zu übermitteln. Sollte sich die E-Mail-Adresse von MCW ändern, wird der Kunde davon unverzüglich schriftlich verständigt.

V.12. ÄNDERUNGEN DES RECHTSTRÄGERS MCW ist berechtigt, im Zuge von organisatorischen Umgestaltungen seine gesamte Rechtsposition aus diesem Vertragsverhältnis (alle Rechte und Pflichten) - ohne schuldbefreiende Wirkung - an einen anderen Rechtsträger zu übertragen, mit dem MCW in einem Beteiligungsverhältnis steht. Ein solcher Vorgang wird dem Kunden per E-Mail bekannt gegeben.

V.13. ÄNDERUNGEN DER KUNDENDATEN Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der in der Bestellung angeführten Kundendaten MCW unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls er für die sich daraus ergebenden Nachteile haftet. (z.B. Übersendung von Zugriffscodes; AGB-Änderungen etc.)

V.14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Der Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen wird ausschließlich schriftlich, auf konventionellem Weg (per Brief oder Telefax) oder online geschlossen. - Abänderungen der Vereinbarung bedürfen jedenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Soweit in diesen besonderen AGB nichts oder nichts Gegenteiliges gesagt wird gelten die Allgemeinen AGB von MCW. Hiermit bestelle ich das Produkt Befundkartei, erteile die Zustimmung zur Datensammlung und Verarbeitung wie oben beschrieben und bestätige, dass ich die oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Die oben erteilte Zustimmung zur Datensammlung und -verarbeitung kann ich schriftlich jederzeit ohne Begründung widerrufen. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Widerruf der von mir erteilten Zustimmung zur Sammlung und Speicherung meiner Daten bewirkt, dass eine allfällige weitere Sammlung durch MCW dieser Daten rechtlich unzulässig ist.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der MCW - Handelsges.m.b.H

1 - Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der MCW – Handelsges.m.b.H im Verkehr mit Unternehmern sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website www.mcw.at jederzeit abrufbereit sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegrafische, telefonische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. MCW behält sich die änderung der gegenständlichen ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt. Die änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

2 - Vertragsabschluss
Angebote der MCW – Handelsges.m.b.H sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des uns erteilten Auftrages zustande. Der Besteller bestätigt die Richtigkeit unserer Auftragsbestätigung, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung dagegen schriftlich Einwände erhebt Ist dies nicht der Fall, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung und die dieser beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingung als Basis für die Vertragsabwicklung.

3 - Urheberrechte
Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an sämtlichen von uns vertriebenen Softwareprodukten vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert noch sonst wie für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung macht das den Störer uns gegenüber in voller Höhe schadenersatzpflichtig, wobei der Schadenersatz wenigstens die Dreifache Höhe der jährlichen Lizenzgebühr bzw. das Dreifache des Verkaufspreises des Softwareprogramms umfasst.

4 - Lieferungen und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Ersatz. Teillieferungen sind jederzeit möglich. Bestellte Waren sind vom Kunden, oder einer befugten Person unverzüglich abzunehmen. Bei Abnahmeverzug haftet der Besteller für Gefahr und Zufall und ist zur Zahlung des Entgeltes unabhängig von der verweigerten Abnahme verpflichtet.

5 - Versand
Der Versand erfolgt ab dem Sitz von MCW auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk / Lager, gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder übergabe aus von MCW nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Bestellers, bzw. erfolgt nur über dessen entsprechenden Auftrag. Soweit Daten oder Softwareprodukte per Download oder über das Internet geliefert werden, geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

6 - Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste unserer Firma berechnet. Irrtümer, änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Sobald eine neue Preisliste aufgelegt wird, wird die vorhergehende ungültig. Unsere Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten ab dem Sitz unseres Werkes / Lager. Alle Versandkosten, besonders Verpackungs– und Transportkosten, Transportversicherung, etc. trägt der Besteller. Alle Rechnungen sind prompt nach Rechnungserhalt, längstens aber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kommen die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte zur Verrechnung. MCW ist nicht verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an Kunden, auch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, zu erbringen sofern und solange der Kunde mit der Bezahlung älterer, bereits fälliger Rechnungen, in Verzug ist. MCW haftet auch nicht für einen allfälligen durch eine solche berechtigte Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung des Kunden diesem erwachsenden Betriebsausfall. Durch verzögerte Zahlung fälliger Rechnungen verursachte Mahn- u. Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der MCW durch den Kunden ist nur zulässig, soweit dessen Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder durch MCW ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen berechtigt.

7 - Eigentumsvorbehalt
Die von MCW gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in deren Eigentum. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be– oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen ( kurz: Vorbehaltsprodukte ) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden, Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an MCW ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht MCW gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Hinsichtlich abgetretener Forderungen sind entsprechende Vermerke in der Buchhaltung oder auf den Fakturen anzubringen. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware hat uns der Kunde sofort und unter übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Weiters hat der Kunde einen Besitzerwechsel der Ware sowie eigene Anschriftwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat MCW alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. MCW ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei fortgesetztem Zahlungsverzug trotz schriftlicher Gewährung einer 14-tägigen Nachfrist sowie bei Verstoß gegen die in diesem Punkt geregelten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8 - Gewährleistung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen. Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. MCW gewährt neben Gewährleistungsansprüchen keine Garantien im Rechtssinn. MCW ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird, all dies nach Wahl von MCW. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den von uns gelieferten Produkten, insbesondere den Softwareprodukten, vornimmt. Wir haften nicht, wenn in von uns gelieferten Geräten Fremdteile zum Einbau gelangen oder Geräte umgebaut werden. Dies gilt ebenso für die unsachgemäße oder fehlerhafte Installation von Fremdsoftware. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – Software, schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt das von uns gelieferte Produkt als genehmigt und mängelfrei. Die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge trifft den Kunden. Die Installation von uns gelieferter Software auf bestehende Hardware darf nur durch uns oder von uns autorisierte Vertragspartner erfolgen. Für jegliche Mängel, die bei Selbstinstallation auftreten, übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung. Beanstandete Software ist zur überprüfung an uns zurückzusenden. Bei Berechtigung der Mängelrüge gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Die Haftung von MCW ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Es besteht keine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Schließlich besteht keine Haftung für Datenverluste, wenn seitens des Kunden nicht für eine ordnungsgemäße tägliche Datensicherung sowie für eine Komplettsicherung vor jeder Vornahme von Installationsarbeiten Sorge getragen wurde.

9 - Wartungsverträge
Der Wartungsvertrag gilt für ein Jahr, gerechnet ab Abschluss und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens einen Monat (gerechnet nach Kalendertagen) vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Die im Wartungsvertrag ausgewiesenen Gebühren sind Jahresgebühren und sind jeweils im vornhinein zu bezahlen. Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Eine vorzeitige Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Jahresgebühr. Leistungen können erst nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühr in Anspruch genommen werden. Kosten – Gebührenerhöhungen , die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereiches gelegen sind, können von uns auch während des laufenden Vertrages auf den Kunden übergewälzt werden. Die Wartungsgebühr kann jährlich angepasst werden.

10 - Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

11 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an MCW zu erbringende Leistungen ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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